Kostenübernahme

In meiner Praxis behandle ich Privatversicherte und Selbstzahler. Die anfallenden Kosten klären wir im Gespräch vorab. Darüber hinaus biete ich Psychotherapie im Erstattungsverfahren mit gesetzlichen Krankenversicherungen an.

Psychotherapie im Erstattungsverfahren

Das Kostenerstattungsverfahren ermöglicht es gesetzlich Versicherten, eine Psychotherapie bei einem privaten, approbierten Therapeuten in Anspruch zu nehmen und durch die gesetzliche Krankenversicherung erstattet zu bekommen.

Die Vorbereitung und Beantragung nimmt einige Zeit in Anspruch. Grundsätzlich gilt es nachzuweisen, dass Sie trotz intensiver Suche keinen Therapieplatz bei einem kassenzugelassenen Therapeuten finden konnten, denn dann ist die gesetzliche Krankenversicherung verpflichtet, Ihnen eine Therapie im Erstattungsverfahren zu ermöglichen.

Zunächst einmal sollten Sie sich bei der eigenen Krankenversicherung erkundigen, welche Bedingungen zum psychotherapeutischen Erstattungsverfahren vorgegeben werden.

Weitere Voraussetzung ist dann die Einreichung eines formlosen Antrags an die Krankenkasse, der einen Nachweis aus einer psychotherapeutischen Sprechstunde enthält, aus dem hervorgeht, dass dort zeitnah keine Therapie möglich ist.

Weiterhin muss dieser Antrag einen Nachweis über die Suche, die Dringlichkeit der Therapie und die Möglichkeit einer zeitnahen Behandlung bei einem privaten Therapeuten enthalten.#

Die Krankenversicherung hat dann eine Frist von drei bzw. fünf Wochen, um zu entscheiden, andernfalls gilt der Antrag als genehmigt.

Ich berate Sie gerne und helfe Ihnen durch das Antragsverfahren.

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